Garantiebedingunen
GARANTIEERKLÄRUNG/-BEDINGUNGEN Stand 01/2014
Die relatio TM GmbH, Stocken 4, 72336 Balingen garantiert, dass die gelieferten LED Produkte frei von Material- oder Herstellungsfehlern sind. Diese Garantieerklärung stellt eine selbständige Leistung von relatio dar und ersetzt nicht die gegebenenfalls sich aus Gesetz beziehungsweise dem Vertrag ergebende Verpflichtung von relatio für Produktmängel, insbesondere die gesetzlichen Rechte des Kunden aus seinem Vertrag mit relatio.
Diese Garantie gilt für die jeweils beim Produkte genannte Frist (Garantiezeit) ab Kaufdatum des Erstkunden (Rechnungsdatum der relatio) und endet spätestens 66 Monate nach Herstellungsdatum des Produktes. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist, die fachgerechte Installation nach der jeweiligen Installations- / Montageanleitung; die Einhaltung der auf den relatio Lichtprodukten vermerkten elektrischen Anforderungen; der bestimmungsgemäße Gebrauch der Produkte und der Einsatz des Produktes innerhalb der von relatio vorgegebenen Anwendung und Umgebung (z.B. Temperatur und Luftfeuchtigkeit) des Produkts. Grenzwerte für Temperaturen (vor allem beim Einbau in Leuchten) und Spannungen dürfen nicht überschritten werden.
Leuchten und Leuchtmittel weisen naturgemäß über die Nutzungszeit einen Leuchtkraftverlust auf, der sich entscheidend nach den Umgebungsbedingungen und den Betriebszeiten richten. Angaben zur Lebensdauer und Lichterhalt in sämtlichen Unterlagen zu relatio LEDs entsprechen mindestens L80B20 nach DIN IEC/PAS 62 717. Ein Mangel, der nachweislich aufgrund eines Material- oder Produktionsfehlers im Garantiezeitraum aufgetreten ist und über der Nennausfallrate von 0,5% pro 1000 Betriebsstunden liegt oder einem Leuchtkraftverlust von mehr als 0,75% pro 1000 Betriebsstunden, muss innerhalb von 4 Wochen nach bekannt werden relatio in Schriftform angezeigt werden. Nach Anzeige des Mangels erhält der Kunde umgehend Informationen wie mit dem aus Kundensicht mangelhaften Produkt zu verfahren ist.
relatio behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden und diesen ggfls. abzuweisen, sollte der Mangel nicht auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sein. Die Prüfung erfordert ggfls. eine Rücksendung von bemängelten Produkten zur Fehler- und Ursachen analyse (inkl. der Übersendung einer Kopie des Lieferscheins, der Rechnung und der Garantieurkunde). Bestätigt sich ein Garantieanspruch, stellt relatio nach eigener Wahl einen kostenfreien, dem Zeitwert entsprechenden Ersatz des defekten Produktes zur Verfügung (Nachlieferung), beseitigt die Mängel durch Reparatur auf eigene Kosten (Nachbesserung) oder vergütet dem Endkunden den Zeitwert des mangelhaften Produktes (Nachvergütung). Die ausgetauschten Produkte gehen in das Eigentum von relatio über.
Aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms von Produkten kann es bei Nachlieferungen von LED-Lichtquellen Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten geben. Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die durch Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie etwaige Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts.
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:
- Mängel die durch höhere Gewalt wie z.B. Blitzschlag, oder durch sonstige Einwirkung von außen z.B. Vandalismus, verursacht wurden
- Verschleißteile, z.B. Dichtungen, durch Verschleiß
- zerbrechliche Teile, z.B. Glas, durch Bruch
- Verbrauchsmaterial, wie Akkus, durch Verbrauch
- geringfügige Abweichungen der Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben
- Mängel die auf die Nichtbeachtung der Montageanleitung und Montagehinweisen (nicht fachgerechte Montage oder Inbetriebnahme) zurückzuführen sind oder sich durch die nicht bestimmungs- oder sachgemäße Nutzung ergeben, z.B. ungenügende Belüftung, fehlender Schutz gegen Umgebungsbedingungen, Schäden durch Seekorrosion, salzhaltige oder mit schädlichen Gasen versetzte Umgebungsluft wie Ammoniak, etc.
- Mängel die auf das System, in das die relatio Produkte eingebaut werden zurückzuführen sind
- Mängel die durch Transport, eigene Reparaturversuche, Probebetrieb, Unter- oder Überspannung, darin enthalten Stromschwankungen, übermäßige Schaltzyklen und Betriebszeiten oder Umgebungstemperaturen die für die Produkte nicht geeignet sind, übermäßige Beanspruchung oder Verwendung in ungeeignete Leuchten verursacht wurden
- Ausfälle unterhalb der Nennausfallrate von 0,5% und einem Lichtstromrückgang von weniger als 0,75%, jeweils pro 1000 Betriebsstunden
- Mängel die nicht innerhalb der 4-Wochenfrist in Schriftform bei relatio angezeigt werden
- Produkt die nicht mehr eindeutig anhand der Serien-/Batchnummer identifiziert werden können, gleich ob dies der Endkunde zu vertreten hat oder nicht
- Schäden, die durch das mangelhafte Produkt selbst entstanden sind oder verursacht wurden oder jegliche Haftung die über den ursprünglichen Verkaufspreis des Produktes hinaus geht
- andere Umstände, die außerhalb der Verantwortung und Beherrschbarkeit von relatio liegen
- Produkte für die keine relatio Garantieurkunde, die auf Antrag von relatio ausgestellt wird, vorliegt.
09. Februar 2015